
Vorstand
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. August 2010 um 16:57 Uhr |
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Musikverein "Harmonie" Sötern. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach der Eintragung den Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist Sötern. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953, insbesondere durch Ausbildung seiner aktiven Mitglieder in der Tonkunst in regelmäßig durchzuführenden Proben. Der Verein ist weiterhin bemüht, mit den übrigen Vereinen des Ortes zusammenzuarbeiten und auf Wunsch bei kirchlichen und weltlichen Feiern mitzuwirken. Er stellt sich allen anderen außerörtlichen Vereinen und Körperschaften zur Verfügung. § 3 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. 2. Natürliche Personen müssen das 6.Lebensjahr vollendet haben. 3. Dem Verein kann jeder Musiker als aktives Mitglied beitreten, der genossen ist, sich den Anordnungen des Vorstandes zu fügen, und der die Vereinsinteressen und Aufgaben erkannt hat und bereit ist, danach zu handeln. 4. Personen, die sich um das Vereinswohl besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Über die Ernennung entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 der abgegebenen Stimmen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der übrigen Mitglieder, sind jedoch von Beitragsleistungen befreit.
Der Eintritt in den Verein erfolgt nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes durch schriftliche Eintrittserklärung. § 5 Erlöschen der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch a) Tod 2. Der Austritt ist jederzeit möglich und erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. 3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt immer vor, wenn a. das Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder b. das Mitglied ohne Grund trotz Mahnung länger als 6 Monate keine Beiträge geleistet hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitgliedes. Der Beschluss des Vorstandes ist zu begründen. Das Mitglied kann gegen den Beschluss des Vorstandes die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen. Die unverzüglich einzuberufende Mitgliederversammlung entscheidet endgültig. 4. Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft enden alle Rechte und Pflichten derselben.
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. 2. Jugendliche Mitglieder, die noch zur Schule gehen oder in Berufsausbildung stehen, sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. § 7 Vorstand 1. Der Vorstand des Vereins setzt sich wie folgt zusammen: a. 1. Vorsitzender b. 2. Vorsitzender c. Kassierer d. Schriftführer e. Jugendleiter f. 2 Notenwarte/Gerätewarte g. 3 Beisitzer 2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Die Amtszeit eines Vorstandes kann durch die Mitgliederversammlung um ein Jahr verlängert werden, wenn im Jahre der Neuwahl ein Vereinsjubiläum gefeiert wird. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach der Amtszeit so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand muss rechtzeitig vor Ablauf seiner Amtszeit eine Mitgliederversammlung zur Vorstandsneuwahl einberufen. 3. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Jedes Vorstandsmitglied hat gleiches Stimmrecht. 4. Über alle Vorstandssitzungen sind Niederschriften zu fertigen, die vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen sind. 5. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende.Beide sind allein vertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 6000, - DM müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. § 8 Mitgliederversammlung 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. 2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens 1/3 aller Mitglieder diese unter Angabe von Gründen beim Vorstand beantragt. 3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. 4. Die Einberufung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich gegenüber jedem Mitglied und /oder durch Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Gemeinde Nohfelden. 5. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, geleitet. Sind beide verhindert bestimmt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. 6. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 7. Jedes Mitglied, das das 16. Lebensjahr erreicht hat, ist stimmberechtigt. 8. Eine geheime Abstimmung findet statt, wenn mindestens ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangen. 9. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Hierbei werden Enthaltungen nicht zu den abgegebenen Stimmen gezählt. 10. Zur Änderung der Satzung ist eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. 11. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Versammlungsleiter und der Schriftführer unterzeichnen. § 9 Kassenprüfer Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Person der Kassenprüfer muss sich alle zwei Jahre ändern. Die Kassenprüfer haben die Kassenführung zu überprüfen und der Versammlung hierüber zu berichten. § 10 Vereinseigene Sachen Alle vereinseigenen Sachen sind in ein besonderes Verzeichnis einzutragen. Jedes Mitglied ist verpflichte, vereinseigene Sachen schonend und pfleglich zu behandeln. Alle Schäden an Instrumenten sind sofort dem Vorsitzenden bzw. Vorstand zu melden. Selbstverschuldete Schäden an Vereinssachen hat das Mitglied zu ersetzen. § 11 Auflösung Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens hierfür einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Beschluss über die Auflösung bedarf zu seiner Gültigkeit einer 4/5 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 07. Dezember 2008 um 17:25 Uhr |
Geschichte
Um die Wende des Jahres 1918/1919 wurde der heutige Verein von drei Männern gegründet. Es waren die Herren Karl Kühnemann, Emil Eifler und Phillipp Schmeier, zu denen sich später der langjährige Dirigent Heinrich Buhr aus Hermeskeil gesellte. Gründungslokal war die Gastwirtschaft Eifler, die bis in zum 30.06.1980 Vereinslokal des Musikvereins "Harmonie" Sötern e.V. war. 1956 musste er ausscheiden und der Sohn unseres Ehrendirigenten Peter Kläsner übernahm die Stabführung. Bis ins Jahr 1968 führte Herr Gregor Kläsner den Verein. Und unter seiner Leitung wurde der Musikverein "Harmonie" Sötern e.V. zu einem Klangkörper, der weit über unsere dörflichen Grenzen hinaus bekannt wurde. Verbunden mit den Kreis-Musik-Fest feierte der Verein vom 29. Juni bis 01. Juli 1968 sein 50 jähriges Vereinsjubiläum. Damals zählte der Verein 138 Mitglieder, davon 28 aktive Musiker. Als Nachfolger Gregor Kläsners konnte, unter dem damaligen 1. Vorsitzenden Bernhard Pick, Friedrich Bill aus Gonnesweiler arrangiert werden. Dieser leitete das Orchester bis ins Jahr 1974 ehe er das Amt dann kurzfristig niederlegte. Aus der Not heraus wurde vom damaligen 1. Vorsitzenden Bernhard Pick auch das Amt des Dirigenten übernommen. 1976 legte Bernhard Pick das Amt des 1. Vorsitzenden jedoch nieder, da die Doppelbelastung einfach zu hoch war. Auf Vorschlag von Bernhard Pick wurde Hans-Jürgen Ruppenthal als 1. Vorsitzender gewählt. Mit Ihm feierte der Verein sein 60. Vereinsjubiläum mit den Festtagen vom 24. bis 27. August 1979. Zum 30.06.1980 wurde das bisherige Vereinslokal geschlossen und man entschloss sich für die Gaststätte Georg (Wilma) als neues Vereinslokal. Bernhard Pick führte den Verein bis ins Jahr 1981 als Dirigent. Ihm folgte Edgar Weber aus Neunkirchen/Nahe. Mit diesem wurde im November 1982 ein Herbstkonzert durchgeführt und im darauffolgenden Jahr präsentierte sich der Musikverein erstmals am Ostersonntag seinem Publikum. Diesem Osterkonzert sollten bis zum heutigen Tag noch 18 weitere folgen. Lediglich 1995, aufgrund der damaligen Dirigentensituation, und 2002, auf Grund kurzfristig entstandener personeller Probleme, konnte kein Osterkonzert ausgetragen werden. Mann kann sagen, das Osterkonzert des Musikverein Sötern ist eine feste Größe im Kulturprogramm des Ortsteiles Sötern und weit über die Grenzen der Gemeinde Nohfelden geworden. Im Jahr 1989 kam es zu einem erneuten Dirigentenwechsel. Der Verein entschloss sich seinen ehemaligen langjährigen Dirigenten Gregor Kläsner erneut zu verpflichten. 1990 legte Jürgen Ruppenthal nach 14-jähriger Amtszeit den Vorsitz des Vereins nieder. Zunächst konnte in einer ersten Generalversammlung kein neuer 1. Vorsitzender gefunden werden. Zwecks Eintragung des Vereins in das Vereinsregister, musste die bestehende Satzung neu gefertigt werden. Ein Entwurf war erstellt und wurde der Versammlung Punkt für Punkt vorgetragen. U.a. trägt der Verein seit diesem Zeitpunkt den Namen Musikverein "Harmonie" Sötern e.V. 1992 wählte man Wolfgang Schumacher zum 1. Vorsitzenden und Michael Ruppenthal zum 2. Vorsitzenden. 1993 übernahm unser ehemaliger langjähriger 1. Klarinettist Martin Schäfer das Amt des Dirigent. Dieser legte sein Amt jedoch bereits im Januar 1995 mit sofortiger Wirkung nieder. Unter dem 1. Vorsitzenden Wolfgang Schumacher feierte der Verein vom 01. Juli bis 04.Juli 1994 sein 75. Jähriges Vereinsjubiläum. Zum damaligen Zeitpunkt hatte der Verein 180 Mitglieder davon 36 aktive Musiker. Das Festprogramm lies keine Wünsche offen. Ob jung ob alt, es wurde für jeden etwas geboten. Es kam wie es kommen musste. Im gleichen Jahr feierte der Verein sein 80 - jähriges Vereinsjubiläum. Aufgrund der Erfahrungen des letzten Jubiläumsfestes entschloss man sich dieses Vereinsjubiläum auf eine ganz andere Art und Weise zu feiern. Man gliederte das Fest in 3 Teile : Mit dem Osterkonzert wurden die Feierlichkeiten eröffnet und es kam auch zur Offiziellen Stabübergabe von Stefan Barth an Jörg Klein aus Otzenhausen der der den Verein bis Dezember 2002 leitete. Das Sommerfest vom 02. - 04. Juli wurde wie immer zünftig und bei gutem, sehr heißem Wetter, ausnahmsweise in und um die Mehrzweckhalle in Sötern, gefeiert. Das Konzert der Polizeimusikkorps am 23. Oktober war dann der krönende Abschluss der Jubiläumsfeiern. Alles in allem kann man sagen war alles gelungen. Im Jubiläumsjahr hatte der Verein 150 Mitglieder, davon 32 aktive Musiker. Im Jahr 2001 legte der bisherige Vorsitzende aus persönlichen und beruflichen Gründen sein Amt nieder. Als neuer 1. Vorsitzender wurde der bisherige 2. Vorsitzende Paul-Jürgen Barth und zum neuen 2. Vorsitzender Frank Jung gewählt, die den Verein bis Januar 2003 führten. Im Januar 2003 standen Vorstandsneuwahlen an. In der Versammlung wurde Michael Ruppenthal als 1. Vorsitzender und Frank Jung als 2. Vorsitzender gewählt. Weiterhin wurde in dieser Versammlung der neue Dirigient Klaus Meurich vorgestellt. Der bisherige Dirigent Jörg Klein legte zum Jahreswechsel den Dirigentenstab aus persönlichen und Zeitlichen Gründen nieder. Seit dem Jahr 2006 obliegt die musikalische Führung des Verein Fabian Gilles aus Hermeskeil.Unter seiner Leitung wurde die bislang beste musikalische Leistung bei den Wertungsspielen des BSM im Jahr 2008 erreicht. Zur Zeit hat der MV Sötern 181 Mitglieder, davon 36 aktive Musiker, 76 Kinder in der Jugendausbildung, davon 17 Kinder in der Instrumentenausbildung, 33 Kinder in der Blockflötenausbildung und 26 Kinder in der musikalischen Früherziehung. Auch heute greifen wir gerne zu den Instrumenten und uns ist die Zeit nicht verloren, die wir zur Pflege der Musik verwenden. Mit allen guten Vorsätzen wollen wir weiterstreben und dann wird auch die Zukunft unserem verein der Segen und der Erfolg nicht versagt bleiben. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. August 2010 um 16:59 Uhr |
Ehrenmitglieder
Demnächst erfahren sie hier mehr über die Ehrenmitglieder des MV Sötern, die wir nachfolgend bereits namentlich genannt haben:
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. August 2010 um 16:59 Uhr |
Vorsitzende u. Dirigenten
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. August 2010 um 17:02 Uhr |
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